Verwaltungsgliederung Japans

Präfekturen (rot) und Gemeinden (schwarz) Japans sowie Unterpräfekturen von Hokkaidō (rot/orange) und Verwaltungsbezirke von Großstädten (grau) 2014 (inklusive international umstrittenen Gebieten)

Die Verwaltungsgliederung Japans ist heute landesweit einheitlich: Es gibt zwei flächendeckende Verwaltungsebenen unter der Nationalregierung. Japan ist ein Einheitsstaat, seit der US-geführten Besatzungszeit mit gesetzlich relativ weitgehender lokaler Selbstverwaltung. Abgesehen von wenigen, in der Regel peripheren, unbewohnten Gebieten (manche Gewässer, Neulandgebiete, abgelegene Inseln), deren Zugehörigkeit ungeklärt oder zwischen mehreren Gebietskörperschaften umstritten ist, ist Japan flächendeckend in 47 Präfekturen (-to, -dō, -fu oder -ken) eingeteilt und die Präfekturen flächendeckend in Gemeinden (-shi, -ku, -chō/-machi oder -son/-mura). Die Gemeindeformen unterscheiden sich im Umfang ihrer Selbstverwaltung und es gibt Sonderformen von -shi mit ausgeweiteter Selbstverwaltung. Alle Präfekturen und Gemeinden haben seit 1947 per Verfassung und Selbstverwaltungsgesetz (chihō-jichi-hō) je einen direkt gewählten Verwaltungschef (Gouverneur/Bürgermeister) und je ein direkt gewähltes Parlament (ausgenommen kleine Gemeinden, die stattdessen optional per Generalversammlung der Bürger entscheiden können).

Zusätzlich gibt es vor allem zwei wichtige, nicht flächendeckende und nicht voll selbstverwaltende Einheiten: Bezirke (-ku) oder eindeutiger Verwaltungsbezirke (gyōsei-ku) unterteilen die (Stand: 2020) 20 designierten Großstädte; und Unterpräfekturen (-shichō und anderes) sind eine untergeordnete Verwaltungseinheit vor allem von Hokkaidō, der mit großem Abstand größten Präfektur, wo sie flächendeckend sind, und einigen anderen Präfekturen (nicht überall flächendeckend, etwa in der Präfektur Tokio nur für ihre Inselgemeinden).


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